Kreisgruppe Bochum

Gremienarbeit

Der BUND Bochum im Naturschutzbeirat (Beirat der Stadt Bochum als Unterer Naturschutzbehörde)

Die Beiräte bei den Naturschutzbehörden sind ehrenamtliche Gremien. Sie werden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft gebildet. Dies ist im Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen festgelegt.

Die Beiräte sollen bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu

  • den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten
  • der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln
  • Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Die Befugnis, Vorschläge und Anregungen zu unterbreiten, besteht nicht nur gegenüber den Naturschutzbehörden. Sie erstreckt sich auch auf andere Behörden und öffentliche und nichtöffentliche Stellen.

So hat auch der Naturschutzbeirat bei der Stadt Bochum die gesetzliche Aufgabe, die Untere Naturschutzbehörde und andere Ämter und Gremien vor wichtigen landschaftsrelevanten Entscheidungen zu beraten. In bestimmten Fällen kann die Naturschutzbehörde nur mit seinem Einvernehmen ihre Entscheidung treffen.

Um dem gesetzlichen Auftrag nachzukommen, führt der Beirat in der Regel alle zwei Monate eine öffentliche Sitzung durch, vor der bei Bedarf Ortsbesichtigungen stattfinden. In diesen Sitzungen werden unter anderem Stellungnahmen zu Planungen - wie Bachausbauten und Bebauungsplänen - abgegeben. Gäste sind herzlich willkommen! Die Sitzungstermine sind dem Internet und der örtlichen Presse zu entnehmen.

Dem Naturschutzbeirat gehören Vertreter*innen der Naturschutzverbände und der auf die Landschaft angewiesenen Wirtschaftsverbände (Landwirtschaft, Forst, Gartenbau, Imker, Jagd, Fischerei, Sport) an. Gerade die Zusammensetzung des Naturschutzbeirates aus verschiedenen Bereichen und Berufen bewirkt eine Vielfalt der Argumente und die Durchleuchtung der Probleme aus unterschiedlicher Sicht.

Im Sinne der Agenda 21 setzt sich der Naturschutzbeirat ein für:

  • den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen
  • umweltverträgliche Siedlungsentwicklung
  • landschaftsbezogene Erholung
  • Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft
  • Erhalt der biologischen Vielfalt