Apfelsaft von Streuobstwiesen
"Obstwiesen sind ökologisch wertvoll", so Annette Hoffstiepel, Sprecherin des Apfelsaftprojekts. "Unser Ziel ist es, diese Flächen zu erhalten und die Eigentümer zu motivieren, diese Flächen zu pflegen und neue Bäume nachzupflanzen". Die Anlieferer erhalten deshalb für ihre Äpfel deutlich mehr als marktüblich bzw. den Gegenwert in Form von Apfelsaft des letzten Jahres – als Anreiz und Belohnung dafür, dass die hochstämmige Obstbäume wählen, diese regelmäßig schneiden und keine Pestizide verwenden. Seit dem Start 1995 wurden mehr als 184.000 kg Äpfel gesammelt und deren Saft in knapp 165.000 Mehrwegflaschen abgefüllt.
"Das ist ein Paradebeispiel dafür, wie Naturschutz und gesunde Ernährung Hand in Hand gehen, und das bei kurzen Wegen", so Ralf Bilke, Agrarreferent des BUND NRW und Mitbegründer des Projekts. Ausgangspunkt der Aktivitäten war eine Obstwiesenkartierung im gesamten Stadtgebiet, bei der rund 180 alte Obstwiesen erfasst wurden. Das Fazit: viele der traditionellen Obstwiesen sind überaltert und die Bäume werden kaum noch geschnitten. Mit dem Projekt weckt der BUND kontinuierlich das Interesse am Obstwiesenschutz, berät bei der Sortenwahl, gibt Tipps zum richtigen Pflanzen, bietet Schnittkurse an und belebt die Vermarktung. "Vieles von dem was wir uns vorgenommen haben ist gelungen", ziehen Bilke und Hoffstiepel ein Resumee, "aber nachwievor gibt es vor allem beim Nachpflanzen und bei der Pflege von hochstämmigen Obstbäumen deutliche Defizite und es gehen weiterhin Flächen verloren."
Mit Sammelbestellungen von Hochstamm-Obstbäumen alter Sorten wollen wir auch die genetische Vielfalt der Apfelsorten erhalten.
Mit der Saftpresse des BUND werden im Herbst Kindergärten und Schulen besucht, und dort vor Ort mit den Kindern selber Apfelsaft hergestellt.
Bedingungen für die Annahme von Äpfeln in der Erntezeit
Um einen besonders guten Saft herzustellen und gleichzeitig einen Beitrag zum Naturschutz zu leisten, werden nur Äpfel angenommen, die die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Das Obst muss von den eigenen Hochstammbäumen des Anlieferers stammen. Obst aus Kleingartenanlagen wird nicht angenommen.
- Der Bestand darf nicht mit Pestiziden behandelt werden. Außerdem dürfen ganzjährig keine Silagesickerstoffe, Abwässer, Klärschlämme o.ä. ausgebracht werden.
- Die Früchte müssen optimal reif, d.h. mit Genuss essbar sein. Sie dürfen nicht angefault sein. Es kann sich um Fall- oder Schüttelobst handeln.
- Der Anlieferer verpflichtet sich, bei Neu- und Ersatzpflanzungen hochstämmige Obstbäume zu pflanzen.
- Der Anlieferer erklärt sich mit einer stichprobenartigen Überprüfung dieser Qualitätsregeln durch uns vor Ort einverstanden.
- Eine Annahme kann nicht garantiert werden, da je nach Andrang, der jährlich stark schwankend ist, ggf unserer Lager oder Geldkapazitäten erschöpft sein können. Wir erarbeiten dann einen für alle Seiten brauchbare Lösung.
Die Einhaltung und Anerkennung dieser Regeln hat jeder Anlieferer bei der Anlieferung des Obstes schriftlich zu bestätigen.
Für Fragen dazu wenden Sie sich an die oben genannte Ansprechperson.